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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen der Carossa Immobilien GmbH, Ergoldinger Str. 2a, 84030 Landshut (Carossa Immobilien) und dem Kunden. Kunde im Sinne dieses Vertrages kann sowohl der Verkäufer einer Immobilie sein als auch der Käufer sowie der Vermieter. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor. Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen dieser AGB bedürfen der Textform.

2. Zustandekommen des Maklervertrages

Für das Zustandekommen des Maklervertrages ist die Schriftform nicht erforderlich. Der Maklervertrag kommt auch rechtswirksam zustande, indem Carossa Immobilien ein Kauf- oder Mietobjekt offeriert (z.B. Internet, Social Media, Aushang), dabei als Makler zu erkennen ist, seinen Provisionsanspruch im Falle des Erfolges beziffert und ein Interessent sich an Carossa Immobilien wendet um Leistungen abzurufen (z.B. Exposé, Objektunterlagen) oder auch durch Bekanntgabe der Objektadresse. Der Maklervertrag zwischen einem Verkäufer bzw. Vermieter und Carossa Immobilien kommt mit Erteilung des Auftrages durch den Verkäufer bzw. Vermieter und Annahme durch Carossa Immobilien zustande. Sollte ein schriftlicher Maklervertrag geschlossen oder sollten Individualvereinbarungen getroffen worden sein, so haben die darin genannten Vereinbarungen Vorrang vor diesen AGB.

3. Weitergabe

Die von Carossa Immobilien bereitgestellten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés, sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Angebote und Informationen erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger das angebotene Objekt selbst nutzen oder erwerben will. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Carossa Immobilien erlaubt. Verstößt der Empfänger dagegen und ein Dritter schließt den Hauptvertrag ab, so muss der Empfänger Schadenersatz in Höhe der Provision zahlen. Der Empfänger kann nachweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche von Carossa Immobilien bleiben davon unberührt.

4. Haftungsausschluss

Die Angebote von Carossa Immobilien sind unverbindlich und freibleibend. Irrtümer sowie Zwischenverkauf oder -vermietung sind vorbehalten. Die objektbezogenen Informationen basieren auf Angaben, die Carossa Immobilien insbesondere vom Auftraggeber erhalten hat. Carossa Immobilien übernimmt keine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Informationen selbst zu überprüfen. Carossa Immobilien haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch im Falle des Verschuldens eines unserer Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

5. Provisionsanspruch

Die Bekanntgabe der Objektadresse erfolgt mit dem Hinweis, dass im Falle eines Kaufs, Tauschs oder einer Anmietung des Objekts eine Provision an Carossa Immobilien fällig wird. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald durch den Nachweis oder die Vermittlung von Carossa Immobilien ein Hauptvertrag für das benannte Objekt zustande kommt. Es reicht aus, dass die Maklertätigkeit mitursächlich für den Vertragsabschluss ist. Auch wenn der Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen oder für ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners abgeschlossen wird, bleibt der Provisionsanspruch bestehen, solange das Geschäft wirtschaftlich gleich oder ähnlich ist. Der Provisionsanspruch gilt also auch bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.

6. Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch wird mit Abschluss des Kauf-, Tausch- oder Mietvertrags fällig und ist nach Rechnungsstellung zu zahlen. Carossa Immobilien hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Wenn der Hauptvertrag ohne Carossa Immobilien abgeschlossen wird, muss der Kunde Carossa Immobilien sofort über den wesentlichen Inhalt des Vertrags und die Grundlage für die Provisionsberechnung informieren.

7. Provisionshöhe

Carossa Immobilien erhält für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss eine Provision zuzüglich der aktuell geltenden, gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.1 Kauf/Verkauf:

a) bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften eine im Maklervertrag individuell vereinbarte Provision vom Verkäufer und/oder Käufer.

b) bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz eine im Maklervertrag individuell vereinbarte Provision vom Verkäufer und/oder Käufer.

c) bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen o.ä. eine im Maklervertrag individuell vereinbarte Provision vom Verkäufer und/oder Käufer.

d) bei Projekten, Bauverträgen, Generalübernehmerverträgen o.ä. eine im Maklervertrag individuell vereinbarte Provision vom Auftraggeber.

7.2 Vermietungen

a) bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften als Wohnraum gilt eine Provision von zwei Monatsmieten vom Vermieter bzw. die gesetzlichen Vorschriften.

b) bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften von Gewerberaum bei einer Vertragsdauer von bis zu fünf Jahren drei Monatsmieten und bei einer Laufzeit von über fünf Jahren vier Monatsmieten vom Vermieter.

3) Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung als provisionspflichtig. Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig.

Zu den Monatsmieten zählen alle vertraglich vereinbarten geldwerten Leistungen, ausgenommen Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Die durchschnittliche Monatsmiete errechnet sich bei Nicht-Wohnraumobjekten aus der Summe aller Staffelmieten. Mietfreie Zeiten und sonstige Zugeständnisse werden bei der Provisionsberechnung nicht abgezogen. Dies gilt auch für Nebenabreden oder Ersatzgeschäfte wie Kauf statt Miete. Bei vorzeitiger, unrechtmäßiger Kündigung des Maklervertrages durch den Auftraggeber hat Carossa Immobilien Anspruch auf Ersatz der entstandenen Auslagen, Kosten und Zeitaufwendungen, die durch die Vermittlungsversuche entstanden sind.

8. Doppeltätigkeit

Carossa Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit ist Carossa Immobilien zur Unparteilichkeit verpflichtet.

9. Vorkenntnis

Ist dem Kunden das von Carossa Immobilien angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen mitzuteilen und auf Verlangen von Carossa Immobilien zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er Carossa Immobilien sämtliche Aufwendungen, die Carossa Immobilien dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.

10. Website-Besuch und Nutzung bereitgestellter Informationen

Der Besuch der Website carossa-immobilien.de und die Nutzung der bereitgestellten Informationen erfolgen unter den folgenden Bedingungen: Inhalte wie Texte, Bilder und Daten dürfen nur für den persönlichen Gebrauch heruntergeladen oder ausgedruckt werden. Eine kommerzielle Nutzung oder der Aufbau einer eigenen Datenbank ist nicht erlaubt. Urheber- und Schutzrechtsvermerke dürfen nicht gelöscht oder verändert werden. Alle Rechte an der Website und deren Inhalten liegen bei der Carossa Immobilien. Informationen und Bilder, die über Links bereitgestellt werden, gehören den jeweiligen Anbietern. Die Verwendung von Marken und Logos der Carossa Immobilien ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet. Bei persönlicher Nutzung ist auf die Schutzrechte des jeweiligen Inhabers hinzuweisen.

11. Informationspflicht nach VSBG

Carossa Immobilien ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen Carossa Immobilien und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Landshut, Niederbayern.

13. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.